Inhaltliche Möglichkeiten für freie Berufe
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Schon die reine Existenz der eigenen Internetseiten ist Werbung. Sie macht auf die Kanzlei bzw. Praxis aufmerksam. Der Internet-Auftritt von freien Berufen ist daher von den gesetzlichen Werbebeschränkungen und dem Standesrecht "überschattet". Folglich müssen sich sämtliche Inhalte an diesen Einschränkungen messen lassen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, werden nachstehend die für alle freien Berufen relevanten inhaltlichen Aspekte der Seitengestaltung behandelt, ohne auf die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppen einzugehen. Bei den einzelnen Rubriken handelt es sich natürlich nur um Vorschläge und Gedankenanregungen, die auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zusammengestellt worden sind. Die individuelle Gestaltung obliegt jedem selbst.
Oberstes Prinzip ist, dass die Seiten sachlich gehalten werden. "Marktschreierische" Anpreisungen werden ebenso wenig geduldet, wie negative bzw. abfällige Äußerungen über Kollegen. Ersteres ist in "normalen gewerblichen" Homepages im Rahmen des Wettbewerbsrechts durchaus erlaubt. - Im Rahmen der freien Berufe jedoch nicht.
- Vorstellung der Kanzlei/Praxis
- Kontakt
- Gästebücher
- Tätigkeitsschwerpunkt(e)
- Fachinformation
- Veröffentlichungen
- Sprachen
- Sitemaps
- Hilfe
- Sonstiges
- Berufsgruppen
1. Vorstellung der Kanzlei/Praxis
Diese Rubrik ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die auf keiner Seite fehlen sollte. Die folgenden Angaben sind häufig auch Inhalt von Visitenkarten und Praxisbroschüren, womit die dafür entwickelten Grundsätze auch auf Internetseiten anwendbar sind. Wohl unbedenklich sind daher:
- Name
und Inhaber(in) der Kanzlei/Praxis, ggfs. Vorstellung der Mitarbeiter
- Unaufdringlich gestaltetes Logo
- ggfs. Geschäftsform und eventuelle Partner bei überregionalen Kanzleien
- Wegbeschreibung mit Anfahrtsskizze,
Falls die Wegbeschreibung mittels eines Stadtplanauszuges verdeutlicht werden soll, so sollte sich dieser erst in einer weiteren Seite durch einen Link öffnen. Denn nicht jeder, der die Wegbeschreibung möchte, will sich auch einen Stadtplanauszug im Internet ansehen. Der Grund in dieser Trennung liegt darin, dass es sich bei einem - gut lesbarem - Stadtplanauszug häufig um eine relativ große Grafik handelt, die eine dementsprechende Ladezeit benötigt.
- Information über Parkmöglichkeiten
- Sprechzeiten
- Persönliche Daten, ggfs. mit Foto, Lebenslauf, persönlichen Qualifikationen
Dieser Komplex sollte unbedingt auf einer selbständigen Seite enthalten sein, da er nicht jeden interessiert. Zudem ist hier darauf zu achten, dass die Angaben sachlich und berufsbezogen bleiben.
Hier finden Sie in Kürze eine Beispielsseite mit den o.g. Informationen und Angaben.
2. Kontakt
Auf keiner Seite sollte das "Feedback" fehlen. Dabei handelt es sich um einen einfachen Link auf die eigene E-mail-Adresse. Hier können Besucher der Website Fragen stellen, oder Tipps, Anregungen und Beschwerden "mailen". Die Gestaltung - und vor allem die Benennung - dieser Seite hängt vom persönlichen Geschmack ab.
Zu beachten ist aber, dass eine vorhandene Kontakt-Möglichkeit auch regelmäßig überwacht werden muss. Je nach Frequentierung der Seite kann dies sehr aufwendig werden.
3. Gästebücher
Hierbei handelt es sich um eine weitere Art des Feedbacks. Gästebücher sind Foren, in denen die Benutzer ihre Meinung über Sie, die Seite usw. für jeden lesbar kund tun können. Zu vergleichen ist dies mit einer Pinnwand, an die jeder seinen Zettel pinnen kann.
- Vorteile
bieten solche Foren natürlich insoweit, als die meisten, die sich die Mühe machen, einen Beitrag zu verfassen, Lob aussprechen. Dies trägt natürlich zum guten Image der Seite dabei.
Genau aus diesem Grund sind Gästebücher nach momentaner Rechtslage z.B. für Anwälte aus standesrechtlichen Gründen nicht zulässig.
- Der Nachteil liegt auf der Hand: Negative Einträge können genau das Gegenteil bewirken. Außerdem bedarf ein solches Gästebuch ständiger Wartung, um zu verhindern, dass diese Plattformen für Werbung oder z.B. fremdenfeindliche Inhalte missbraucht werden.
4. Tätigkeitsschwerpunkt(e)
Diese(r) sollte so genau wie möglich dargestellt werden, ohne dabei fachlich überfrachtet zu wirken.
Hier entfielt sich eine gute und ansprechende Gliederung: Kurze allgemeine Informationen auf der ersten Seite über alle Gebiete, die jeweils mit einem Link auf die genauere Beschreibung versehen sind. So kann sich der Besucher einen allgemeinen Überblick verschaffen, ohne mit Informationen überfrachtet zu werden. Die Bereiche, die ihn interessieren kann er selbst auswählen.
5. Fachinformation
Unter dieser Rubrik bietet sich zum einen Platz für selbstverfasste Beiträge etc.
Je nachdem, wie solche Fachinformationen über andere Websites verlink sind, ist dies eine sehr effektive Methode für die stetige Frequentierung der eigenen Seite zu sorgen. Dies um so mehr, als die Werbemöglichkeiten für die eigene Kanzlei/Praxis aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur sehr begrenzt sind.
Zu bedenken ist allerdings, dass sich auf diesem Wege eher nur das "Fachpublikum" ansprechen lässt. Auszubildende, Studenten und Kollegen werden u.U. sehr dankbar über gut aufbereitete und dazu noch i.d.R. kostenlose fachliche Informationen sein. Künftige Mandanten bzw. Patienten sind auf diesem Wege kaum zu erreichen, es sei denn, man beschäftigt sich mit sehr aktuellen Themen, die alle interessieren.
Beispiele für die Art der Informationen, die Sie als Service für den Benutzer anbieten können, finden Sie bei den jeweiligen Berufsgruppen.
6. Veröffentlichungen
Falls solche vorhanden sind und dem Renommee der Kanzlei dienen können, bietet sich in diesem Bereich die Möglichkeit für zusätzliche "Werbung".
Die Einrichtung eines sog. "Online-Shops" für bereits veröffentlichte Bücher etc. dürfte nach der momentanen Rechtslage für die freien Berufe nicht möglich sein. Die kostenpflichtige Vermarktung scheidet daher aus.
Eine sehr nette und von der "Internetgemeinde" sehr geschätzte Geste ist es jedoch, größere eigene Veröffentlichungen u.s.w. als sog. Downloads zum herunterladen auf den eigenen Rechner bereitzustellen.
7. Sprachen
Bei internationaler Tätigkeit ist ein mehrsprachiger Seitenaufbau möglich, bei dem der Nutzer die jeweilige Sprache wählen kann. Abgesehen von der erheblichen Mehrarbeit (und damit Kosten) sollte dieser Weg nur beschritten werden, wenn auch wirklich mit verschiedensprachigen Nutzern zu rechnen ist und dies zu den Seiteninhalten passt. Andernfalls wirkt so etwas eher befremdend.
8. Sitemaps
Bei sog. Sitemaps (zu Deutsch: Lageplan) handelt es sich um Seiten, die den genauen inhaltlichen Aufbau der Webseiten darstellen. Dies kann für den Nutzer für die Navigation sehr hilfreich sein. So wird insbesondere eine Überfrachtung eines eventuellen Navigationsframes verhindert. Sinnvoll ist eine solche Seite allerdings nur bei größeren Präsenzen mit vielen Seiten. Denn eigentlich sollte sich die Navigation aus dem Aufbau der Seite selbst ergeben. Bei kleineren Seiten wirkt eine Sitemap daher eher deplaziert.
9. Hilfe
Von einer Hilfeseite ist im Allgemeinen eher abzuraten. Auch hier gilt, dass sich die Benutzung aus dem Aufbau selbst ergeben sollte.
Anders ist das natürlich, wenn eine solche Seite zu den übrigen Inhalten passt und man (wie z.B. auf dieser Homepage) einen besonderen Service bieten möchte.
10. Sonstiges
Angaben zum Copyright bzw. dem Uhrheberrecht halten eventuell den einen oder anderen von deren Missbrauch ab.
Haftungsausschlüsse bezüglich verlinkter Seiten werden in rechtlicher Hinsicht zwar wohl nicht weiterhelfen, zeigen dem Nutzer allerdings ihren Standpunkt. Falls einer Ihrer Links plötzlich auf eine ganz andere Seite, als angegeben führt, weiß der (interessierte) Nutzer, dass Sie sich von dem Inhalt distanzieren.
11. Einzelheiten
Hier finden sie weitere Erläuterungen und Eizelheiten zu der Berufsgruppe Anwälte.
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